Vereinshaftpflichtversicherung – Schutz und Sicherheit für Tennisclubs

Vereinshaftpflichtversicherung - Wozu braucht man es? 

Die Vereinshaftpflichtversicherung bietet Tennisclubs und deren Mitgliedern umfassenden Schutz vor finanziellen Folgen, die aus Schäden im Vereinsleben entstehen können. Wir vermitteln dabei speziell entwickelte Deckungskonzepte, die einen optimalen Versicherungsschutz, der auf die Bedürfnisse von Tennisvereinen zugeschnitten ist, gewährleisten.

Warum eine Vereinshaftpflichtversicherung wichtig ist

Vereine haben oft eine Vielzahl von Aktivitäten, bei denen Schäden an Per­sonen oder Sachen entstehen können. Die Vereinshaftpflicht prüft dabei die Ansprüche gegen den Verein, weist unberechtigte Forderungen ab und reguliert berechtigte Ansprüche. Somit ist diese Versicherung ein unverzichtbarer Schutz, der den Verein und seine Mitglieder vor erheblichen finanziellen Belastungen bewahrt.

Leistungsstarke Highlights der Vereinshaftpflichtversicherung

Mit bis zu 10 Mio. EUR Deckungs­summe können Verein, Mitglieder, Nichtmitglieder, die für den Verein tätig werden und Arbeitnehmer des Vereins abgesichert werden. Dabei sind Veranstaltungen, Leihe und Verleih, Tätigkeitsschäden mitversichert. Besonders wird es durch folgende Deckungen

  • Mietsachschäden bei Vereinsreisen: Deckung von Schäden an gemieteten Immobilien
  • Interne Ansprüche: Versichert sind auch Schäden, die Vereinsmitglieder untereinander verursachen, ab einer Schadenshöhe von 50 Euro.
  • Reiseveranstalter-Haft­pflicht: Wenn Tennisvereine Tennisreisen organisieren, greift der Versicherungsschutz ähnlich wie bei kommerziellen Reiseveranstaltern, inklusive Haftung für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden. Hier ist eine Deckung inklusive.

Umfassender Schutz für vielfältige Vereinsaktivitäten

Das Deckungskonzept deckt eine breite Palette von Vereinsaktivitäten ab, darunter:

  • Vereinsveranstaltungen: Schutz bei Mitgliederversammlungen, Vereinsfeiern und Wettbewerben.
  • Verleih und Vermietung: Absicherung beim Verleih und der Vermietung von Vereinsinventar wie Tennisschläger, Kleinfeldnetze etc.
  • Immobilien: Schutz für Haus- und Grundbesitz, einschließlich Baumaßnahmen und Abwasserschäden.

Besondere Deckungsinhalte

  • Öffentliche Veranstaltungen: Schutz bei der Ausrichtung von Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Besuchern.
  • Vereinsgaststätten: Versicherungsschutz für den Betrieb vereinseigener und selbst betriebener Gaststätten.
  • Jugendarbeit: Absicherung der Tätigkeit im Bereich der Jugendarbeit gemäß § 832 BGB.

Fazit

Die Vereinshaftpflichtversicherung  bietet einen umfassenden und maßgeschneiderten Schutz für Vereine. Durch die Berücksichtigung spezifischer Vereinsbedürfnisse und vielfältiger Leistungserweiterungen stellt sie sicher, dass Vereine und ihre Mitglieder optimal abgesichert sind.


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