Berufs­unfähig­keitsversicherung 
für Tennistrainer

 

Die Vorsorge gegen den Verlust der Arbeitskraft als Trainer, die Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU), ist eine der wichtigsten Absicherungen, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten, wenn ein Tennistrainer aufgrund von Krankheit, Unfall, Gebrechen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Dies gilt besonders für körperlich anspruchsvolle Berufe wie den eines Tennistrainers.

Tennistrainer sind durch ihre Tätigkeit per se einem erhöhten Risiko ausgesetzt, insbesondere durch körperliche Überlastungen, Verletzungen oder langfristige Abnutzung des Bewegungsapparates. Daher ist es besonders wichtig, dass Tennistrainer über eine maßgeschneiderte Berufs­unfähig­keitsversicherung nachdenken, die auf ihre spezifischen Risiken eingeht. Auch die frühzeitige Absicherung ist lohnenswert, da in der Regel die Beiträge noch deutlich günstiger sind. 

Mit einer gezielten und insbesondere individuellen Beratung können Tennistrainer gezielt abgesichert werden. 

 

Benötigt ein Tennistrainer einer Berufs­unfähig­keitsversicherung?


Grundsätzlich gehört die Absicherung des Einkommens zu den wichtigsten Versicherungen, da durch den Verlust der Arbeitskraft erhebliche finanzielle Schäden entstehen können. Die Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) und Arbeitskraftabsicherungsprodukte schützen vor den finanziellen Folgen einer langfrsitigen Unfähigkeit dem eigenen Beruf nachzugehen, wenn der Versicherte seine berufliche Tätigkeit, z.B. die des Tennistrainers, nicht mehr ausüben kann. Neben physischen Verletzungen, z.B. des Bewegungsapparates oder des Schlagarms, sind auch psychische Erkrankungen, wie Burnout, häufige Ursachen. Die Versicherung zahlt dann eine monatliche Rente, sobald der Versicherte nachweislich zu mindestens 50 % berufsunfähig ist. Weitere Absicherungsmöglichkeiten sind gezielte Fähigkeiten des Tennistrainers, z.B. den Arm zu nutzen, Sehen zu können etc. abzusichern, man spricht dann von der Grundfähigkeitsversicherung, die in den Fällen eine Rente oder auch Einmalzahlung leistet, wenn spezifische Grundfähigkeiten des Körpers ausfallen. Kombiniert werden können solche Policen idealerweise mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel, welche dann zur Leistung kommt, wenn der Tennistrainer durch einen Arzt bestätigt, für mindestens 6 Monate nicht mehr im Stande ist arbeitsfähig zu sein. Auch eine Unfall­ver­si­che­rung kann die Folgen von Verletzungen und Unfällen ausgleichen. 

 

Wie erfolgt eine Absicherung für Tennistrainer in der Arbeitskraftsicherung oder Berufs­unfähig­keitsversicherung? 

Tennistrainer sind körperlich stark gefordert und damit auch häufig von Verletzungen oder Überlastungen betroffen. Dazu gehören beispielsweise chronische Beschwerden an Gelenken oder Muskeln, die die Ausübung ihres Berufs verhindern können. Das Risiko ist durch den direkten Bezug zur körperlichen Fitness besonders hoch, weshalb es sinnvoll ist, eine BU abzuschließen. Gleichzeitig wird durch das erhöhte Risiko aber auch die Prämie entsprechend hoch und häufig können im Rahmen der vorher wichtigen Gesundheitsprüfung ebenfalls zusätzliche Aufschläge der Prämie anfallen oder im schlechtesten Fall der Antrag sogar abgelehnt werden. Es eignet sich daher das persönliche Risiko individuell zu betrachten und auf eine Absicherungsvariante zu setzen, die gezielt auf sportliche Berufe ausgerichtet ist. Einige Versicherer bieten spezielle Tarife an, die auf diese Berufsgruppe zugeschnitten sind und gleichzeitig kann Tennisversicherung.de durch eine auf den Beruf des Tennistrainers zugeschnittene Beratung eigene Versicherungskonzepte gemeinsam mit dem Tennistrainer erarbeiten. Dabei bedient man sich modernen Absicherungsmöglichkeiten, wie Berufs­unfähig­keitsversicherung sowie gezielt auch Grundfähigkeitsversicherungen, Arbeitsunfähigkeitsversicherungen und Vorsorgekonzepten sowie Präventionskonzepten, um eine ganzheitliche Lösung darzustellen. Auch die Abstimmung mit der Tagegeldversicherung gehört dazu sowie Konzepte zu wählen bei der der Wiedereinstieg ins Berufsleben oder  - im Falle einer vollständigen Berufs­unfähig­keit auf den Tennistrainer-Beruf  - eine Umschulung mitversichert ist. 

Empfehlungen zur Absicherung von Tennistrainern und Trainerinnen

 

1. Individuelle Versorgungssituation genau analysieren und daraus ein Bedarfsbild ableiten in welchen Lebensphasen welche Versorgung benötigt wird. Dazu gehört auch zu prüfen, welches Berufsbild exakt abgesichert werden soll, wie die gesundheitliche Voraussetzung aktuell ist und welche Umfeldfaktoren mit betrachtet werden sollen. 

2. Gesundheitsprüfung: Besonders für Tennistrainer, die ein hohes Risiko für körperliche Beschwerden haben, ist es sinnvoll, die Gesundheitsprüfung genau zu planen, um keine nachteiligen Vertragsbedingungen zu riskieren. Tennisversicherung.de bindet hierfür extra Experten ein, um einen späteren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. 

3. Berufsspezifische Versorgunslösungen prüfen: Einige Versicherungen bieten auf Sportberufe zugeschnittene Policen an, die spezifische Risiken, wie die Beanspruchung von Gelenken und Muskeln, stärker berücksichtigen. Verschiedene Versicherer haben auch unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen, welche eine Rolle für die Gesundheitsfragen und die Versicherbarkeit spielen. Manche Versicherungen leisten nur in bestimmten Konstellationen. Die unterschiedlichen Versorgungsmöglichkeiten gilt es dann für den Kunden individuell auszuwerten. 

4. Früher Abschluss: Da die Beiträge stark vom Alter und Gesundheitszustand abhängen, ist es ratsam, die BU so früh wie möglich abzuschließen.

5. Nachversicherungsgarantie: Diese ermöglicht es, den Versicherungsschutz später ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Hiervon sowie von den Steigerungen der Leistungen durch die Dynamik sollte man durch eine regelmäßige Überprüfung durch Tennisversicherung.de Gebrauch machen. 

Was kostet der Berufs­unfähig­keitsschutz für Tennistrainer?

Preise und Kalkulationen sind stets indivduell auf jeden Kunden zugeschnitten. Ein 30 jähriger Tennistrainer zahlt zum Beispiel für eine mögliche Berufs­unfähig­keitsrente von 1.000 EUR, Endalter 65, eine Prämie von 160 - 230 EUR pro Monat, wenn er diese über einen Vergleichsrechner berechnet. Durch spezielle Konzepte und eine individuelle Betrachung können allerdings auch wirkliche Versorgungen von 2.000 EUR und 3.000 EUR für Tennistrainer im Falle des Verlusts der Arbeitskraft erreicht werden für deutlich günstigere Prämien. 

Die individuelle Prämie können wir mit wenigen Angaben einschätzen. 
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Spezielle Konzepte für Tennistrainer müssen nicht höhere Beiträge verursachen, nur weil sie als körperlich aktive Berufsgruppe ein größeres Risiko darstellen - es geht darum ein individuelles Konzept für den individuellen Bedarfsfall zu erarbeiten. Dennoch ist eine spezialisierte Berufs­unfähig­keitsversicherung für diesen Beruf von unschätzbarem Wert. Eine maßgeschneiderte Versicherungslösung bietet umfassenden Schutz und bewahrt den Trainer vor existenziellen finanziellen Problemen im Falle einer Berufs­unfähig­keit.


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