Veranstaltungen im Tennisverein


Meist wird das Tennis- und Vereinsleben durch verschiedene Veranstaltungen geprägt. Turniere, Teilnahme an Ortsfesten, Bude am Weihnachtsmarkt, Sommerfest, Jubiläum oder ähnliches. Veranstaltungen sind dabei auch oft die Ursache von Haft­pflichtschäden, beispielsweise wenn jemand von der dafür aufgebauten Bühne fällt, es bei Auf- oder Abbau zu Problemen kommt, durch die Verastaltung etwas beschädigt wird. Die klassische Vereinshaftpflicht hat hier bereits viele Beusteine enthalten, die entsprechende Schäden abdecken - aber nicht alle!

 

Die Abgrenzung ist zuweilen gar nicht so einfach. Ganz pauschal lässt sich jedoch folgende Regel aufstellen: Steht eine Veranstaltung nur den eigenen Mitgliedern offen, fällt sie meist noch unter die Vereinshaftpflicht. Handelt es sich um eine Veranstaltung, die auch öffentliche Besucher erreichen soll, benötigt der Tennisverein eine gesonderte Veranstalterhaftpflichtversicherung.

Auch Veranstalterprobleme kann die Vereinshaftpflicht nicht lösen. Beispielsweise werden Sie Schäden an gemieteter Tribühne, Bühnentechnik, Soundanlagen oder Zelten in aller Regel nicht abgedeckt haben. Unsere Empfehlung lautet daher, sich bei Veranstaltungen an Tennisversicherung.de zu wenden.